My Tent is my Castle

Worauf muss man beim Camping mit dem Autodachzelt achten?

Autorin Theresa
Autorin für den Dachzelte-Blog
11. März 2021

In unserem vorherigen Beitrag haben wir Euch bereits einen Leitfaden an die Hand gegeben, an welchen Orten Deutschlands es erlaubt ist über Nacht seine Autodachzelte aufzuschlagen und wo man besser aufpassen sollte. Doch darüber hinaus gibt es noch ein paar weitere wichtige Dinge, die grundsätzlich bei einem Urlaub mit dem Dachzelt zu beachten sind.

Die Sachen sind gepackt und die Route ist bereits – zumindest grob – abgesteckt. Das Kribbeln im Bauch ist nun einem Feuerwerk der Vorfreude gewichen. Wie bei den meisten schönen Dingen, gibt allerdings auch hier leider den ein oder anderen kleinen Haken, den Ihr beachten solltet. Trotz aller Aufregung ist es als Campingfreund und Dachzelt-Liebhaber wichtig, ein paar Aspekte zu berücksichtigen und im Hinterkopf zu behalten, um Gefahren, Unfälle und Bußgelder zu vermeiden.

Daher möchten wir Euch im Folgenden ein paar Tipps verraten, die man bei einem Dachzelt-Urlaub auf dem Schirm behalten sollte. Jedoch soll keine der aufgezählten Punkte die Freude auf das Anstehende schmälern – im Gegenteil. Mit dem Wissen zu den Regelungen und eventuellen Gefahren lässt sich der Urlaub letztlich noch viel entspannter genießen!

Die richtige Sicherung des Dachzeltes

Zu Anfang ein kleiner Tipp: Viele Hersteller von Autodachzelten empfehlen, dass man mit einem Dachzelt auf seinem Auto nicht schneller als maximal 120-140 km/h fahren sollte. Nicht nur die Fahrgeräusche können beim schnelleren Fahren unangenehme Ausmaße annehmen – durch die höheren Geschwindigkeiten wirken ebenfalls andere Kräfte, die die besten Befestigungen auf eine harte Probe stellen können.

Das wohl Wichtigste bei einem Urlaub mit dem Autodachzelt ist die korrekte Sicherung der Ladung auf dem Autodach. In der StVO heißt es, dass die Ladung so gesichert sein soll, dass sie bei einer Vollbremsung oder einem abrupten Ausweichmanöver an Ort und Stelle bleibt. Das gilt es nicht nur im Interesse der StVO zu berücksichtigen, sondern ebenfalls aus Eigenschutz und zum Schutze anderer Verkehrsteilnehmer. Daher ist die regelmäßige Kontrolle, ob alles noch so sitzt, wie es soll, und sich nichts während der Fahrt gelockert oder seine Position verändert hat, unabdingbar.

Besonders die Dachträger des Autos sowie die Befestigungspunkte des Dachzeltes und das sich dieses nicht verschoben hat, sollte regelmäßig gecheckt werden! Je schneller man unterwegs ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich bei der Fahrt etwas gelockert haben oder verrutscht sein könnte.

Dasselbe gilt bei zusätzlicher Beladung auf einem Dachzelt. Auch hier sollte man auf eine korrekte Ladungssicherung achten. Diese muss sich, ebenso wie das Dachzelt, bei eventuellen Gefahrensituationen bewähren und darf nicht verrutschen oder gar herunterfallen. Immerhin möchte man nicht während der Fahrt das Gepäck plötzlich im Rückspiegel auf der Autobahn verteilt liegen sehen und somit im schlimmsten Fall eine Massenkarambolage verursachen.

Bevor eine zusätzliche Beladung auf dem Dachzelt in Erwägung gezogen wird, achtet also bitte auch darauf, ob das Dachzelt überhaupt für die zusätzliche Last geeignet ist und wie es um die individuelle Dachlast Eures Autos selbst bestimmt ist. Außerdem sollte die maximale Höhe und Breite, die Euer beladenes Gefährt besitzen darf, nicht überschritten werden.

Erinnert sich noch jemand von Euch an die Fragen aus dem Theorieteil der Fahrschulprüfung über die „Kennzeichnung bei Ladungsüberhang“? Fall nicht, möchten wir Eurem Gedächtnis gerne auf die Sprünge helfen. 😉

Ragt Euer Dachzelt oder sonstige Beladung mehr als 1,50 m über Euer Heck hinaus, muss der Überhang mit einer Fahne oder aber einem Schild versehen werden. Ebenso gilt eine Kennzeichnungspflicht an den Seiten des Dachzeltes oder der Beladung, sollte diese mehr als 40 cm hinausragen. Nach vorne raus hat man ein Spiel von 50 cm. An dieser Stelle bedarf es allerdings keiner Sonderkennzeichnung – klar ist, dass die Dachladung Eure Sicht nicht beeinträchtigen darf.

Was alles laut §22 der StVO beim Verreisen mit beladenem Autodach zu beachten ist, findet Ihr auf der Website der StVO.

 

Achtung Ordnungswidrigkeit – Gebiete, die gemieden werden sollten

Auch das Durchqueren eines Waldes mit einem Fahrzeug auf nicht offiziell genehmigten Wegen sollte mit Vorsicht betrachtet werden. Dasselbe gilt für das Abstellen von Fahrzeugen im Wald, welches ausdrücklich untersagt ist. Wer dies dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss somit mit einem Bußgeld rechnen.

Abgesehen davon, dass somit sowohl die Tiere als auch die Natur geschützt werden sollen, besteht durch erhitzte Fahrzeugteile eine Brandgefahr, sollte der Boden sehr trocken sein. In einzelnen Waldgebieten kann man nichtsdestotrotz mit einer Sondergenehmigung durch den zuständigen Förster oder der jeweiligen Forstbehörde die Waldwege nutzen. Hier empfiehlt es sich bei dem jeweiligen Ansprechpartner nachzufragen, bevor man ein solches Vorhaben umsetzen möchte.

Ebenso wie Waldwege dürfen auch Schutzgebiete nicht beliebig befahren werden, außer man verfügt über eine Sondergenehmigung. Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete, Nationalparks, Naturreservate und sonstige geschützte Landschaftsteile und diese Bestimmung soll dem Schutz von Flora und Fauna dienen. Bei Missachtung muss man auch hier mit einer Bußgeldstrafe rechnen.

Hier findet Ihr weitere Informationen samt einer Karte mit eingezeichneten Schutzgebieten innerhalb Deutschlands.

Einen Überblick der Bußgelder – wofür es Bußgelder hageln kann und wie hoch diese ausfallen können – findet Ihr hier.

Worauf ist darüber hinaus zu achten?

Grundsätzlich solltet Ihr immer §1 der StVO im Hinterkopf behalten:

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Zu §1 Grundregeln

1 I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.

2 II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.

3 III. Landesrecht über den Straßenverkehr ist unzulässig (vgl. Artikel 72 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 22 des Grundgesetzes). Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.

 

Wenn man vorhaben sollte, abseits von Campingplätzen sein Autodachzelt aufzuschlagen, sind eventuelle Verbotsschilder zu berücksichtigen, die ausdrücklich das Kampieren oder Parken untersagen. Auch bei Privatgrundstücken ist Vorsicht geboten und besser einmal mehr um Erlaubnis zu fragen.

Sollten sich mancherorts Mitmenschen von dem Aufenthalt eines Dachzelt-Freundes auf öffentlichem Boden gestört fühlen, muss man sich gegebenenfalls leider nach einem alternativen Stellplatz umschauen. Allerdings kann man durchaus versuchen, sie mit freundlichen Worten und einem kühlen Bier zu bestechen – vorausgesetzt, es handelt sich um keine Beamten im Dienst. 😉

Darüber hinaus gilt es selbstverständlich zu beachten, dass man seinen Aufenthaltsort ordentlich hinterlässt. Das heißt, dass der gesamte Müll in nahegelegenen Mülleimern oder aber Müllsäcken, die jeder Camper dabei haben sollte, entsorgt werden muss. Dabei sei am Rande erwähnt: Auch Vandalismus in jeglicher Form ist selbsterklärend untersagt!

Gemeinhin sind lauschige Lagerfeuer nicht ohne Weiteres überall gestattet. Außer auf Privatgrundstücken und gekennzeichneten offiziellen Feuerstellen ist es nämlich in ganz Deutschland verboten, ein offenes Feuer zu machen. Besonders in Waldgebieten ist die Gefahr eines Brandes groß, daher sollte man auch bei Nutzung offizieller Feuerstellen auf die aktuelle Waldbrandstufe Rücksicht nehmen. Zudem ist es empfehlenswert, die übermäßige Bildung von Gerüchen, Qualm oder Lärm grundsätzlich vermieden werden.

Selbst bei der Nutzung von Grills sollte man im Idealfall auf die dafür ausgewiesenen Stellen zurückgreifen. Gleichermaßen darf ein Gaskocher an öffentlichen Orten nicht einfach ausgepackt und genutzt werden – hier sollte man sich ebenso auf ausgewiesene Campingplätze beschränken.

Achtung Standort Autobahnraststätte

Natürlich ist die Autobahnraststätte nicht der Traumort Nummer Eins für eine Rast mit dem Autodachzelt. Doch wenn man aufgrund von Übermüdung eine Übernachtung an einem Rastplatz in Autobahnnähe in Erwägung ziehen muss, ist es ratsam stets ein wachsames Auge zu haben. An diesen Orten sind Diebstähle leider keine Seltenheit. Ob die Nächte mit diesem Wissen an einer Raststätte oder einem Autohof tatsächlich erholsam sein werden, ist folglich fragwürdig.

Hinweis: Die in diesem Beitrag genannten Aspekte sind ohne Gewähr, da sich – besonders hier in Deutschland – ständig etwas ändern kann. Daher bitten wir Euch, lieber noch einmal selbst zu recherchieren und sicherzugehen, ob Eure Vorhaben ohne Gefahren oder einem Bußgeld-Risiko umsetzbar sind. Solange man sich jedoch an die Regeln der StVO hält, sollte man nichts zu befürchten haben. Also setzt Euch vorab mit der Thematik auseinander und lest nach, was in Eurer Zielregion für Regelungen gelten, bevor Ihr ein Bußgeld oder Ähnliches riskiert.

Das Positive kommt zum Schluss

Bestimmt könnt Ihr nun die Wörter „nicht“, „Verbot“, „beachten“, „Vorsicht“ etc. nicht mehr lesen. Deshalb wollen wir noch einmal kurz und knapp die positiven Aspekte hervorheben. Zum einen passen die Regelungen der StVO glücklicherweise ohnehin zu unseren Werten als begeisterte Dachzelt-Fans und somit sollte die Einhaltung derer dem Urlaub mit einem Autodachzelt keinen Abbruch tun.

Zudem kann man bei dem ein oder anderen Punkt mit kleinen Tricks und Kniffen seine Wunschvorstellungen zum Teil dennoch realisieren, auch wenn es laut der StVO eigentlich verboten ist. Wie in unserem vorherigen Beitrag bereits erwähnt, können in Rücksprache mit Privatbesitzern oder Förstern Sondergenehmigungen für das Übernachten oder Befahren von Wegen auf privatem Gelände erfragt werden.

Wer sich als Gute-Nacht-Lektüre selbst noch einmal die festgehaltenen Regeln der StVO zu Gemüte führen möchte, findet sie hier – von den oben bereits erwähnten Grundregeln bis hin zu relevanten Punkten für einen entspannten Urlaub mit einem Autodachzelt.

Wir wünschen Euch viel Spaß, viele Abenteuer und unvergessliche Momente!

Euer Campelot-Team

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